Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand September 1999

Red Hat GmbH

Hauptstätter Straße 58
D-70178 Stuttgart
Germany

Tel.: 0711 / 96437-0
Fax.: 0711 / 96437-111

Alle Rechte vorbehalten.

§ 1 Angebot und Annahme

1.1
Red Hat GmbH erbringt Lieferungen von Produkten (einschließlich Software) und Leistungen zu den nachstehenden Bedingungen.
1.2
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Red Hat GmbH zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
1.3
Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
1.4
Spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform einschließlich Unterzeichnung.

§ 2 Preise

Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Frachtspesen und Transportverpackung. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.

§ 3 Nutzungsrechte, Schutz- und Urheberrechte

3.1
An Standardprogrammen erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Die Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige an Red Hat GmbH.
3.2
Bei Datenträgern mit mehreren Programmen wird der Kunde nur die für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen. Er wird auch alle sonstigen auf Programmträgern oder Begleitmaterial vorgesehenen Nutzungsbedingungen respektieren.
3.3
Der Käufer ist verpflichtet, die Red Hat GmbH schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von der Red Hat GmbH geliefertes Produkt erhält. Die Red Hat GmbH ist berechtigt, die Rechtsverteidigung des Kunden auf eigene Kosten zu übernehmen.
3.4
Hat der Kunde das von Red Hat GmbH gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat die Red Hat GmbH aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, die Red Hat GmbH gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen beziehungsweise freizustellen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1
Zahlungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Red Hat GmbH behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen.
4.2
Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.
4.3
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.4
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen von Red Hat GmbH gegenüber dem Kunden sofort fällig.

§ 5 Lieferung

5.1
Von Red Hat GmbH genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
5.2
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von Red Hat GmbH nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung von Red Hat GmbH-Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
5.3
Red Hat GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
5.4
Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die Red Hat GmbH für die Aus- und Einfuhr benötigt.
5.5
Bei Annahmeverzug kann Red Hat GmbH Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenen Kalendermonat verlangen.

§ 6 Testlieferungen und Demonstrationsversionen

Für Testzwecke gelieferte Gegenstände (Hardware, Software einschließlich Datenträger, Dokumentation) sind Eigentum der Red Hat GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit Red Hat GmbH genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit am Sitz der Red Hat GmbH herauszugeben. Bei kostenlosen Testinstallationen und Demonstrationsversionen haftet Red Hat GmbH nur für Vorsatz. Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht ausgeschaltet oder umgangen werden.

§ 7 Installation

7.1
Die Installation durch Red Hat GmbH erfolgt nur aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger Vereinbarungen.
7.2
Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen Bedingungen, einschließlich Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Gefahrenübergang
Soweit Red Hat GmbH Produkte auftragsgemäß installiert, wird der Kunde sie unverzüglich testen. Red Hat GmbH kann verlangen, daß er eine Übernahmeerklärung abgibt, wenn das Produkt im wesentlichen funktioniert. Soweit Red Hat GmbH mit der Installation nicht beauftragt ist, geht die Gefahr mit Auslieferung ab Lager Red Hat GmbH auf den Kunden über.

§ 9 Dienstleistungen einschließlich entgeltlicher Beratung

9.1
Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei der Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
9.2
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
9.3
Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1
Red Hat GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich Red Hat GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Red Hat GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
10.2
Red Hat GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.
10.3
Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Red Hat GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an Red Hat GmbH ab. Red Hat GmbH nimmt die Abtretung an.
10.4
Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an Red Hat GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Red Hat GmbH hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Red Hat GmbH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
10.5
Ein Be- oder Weiterverarbeitung der von Red Hat GmbH gelieferten Waren erfolgt für Red Hat GmbH. Red Hat GmbH erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
10.6
Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Red Hat GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
10.7
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Red Hat GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherte Forderung verjährt sind.
10.8
Bei einem Rücknahmerecht der Red Hat GmbH gemäß §10 Abs.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Red Hat GmbH berechtigt, die sich die noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der Red Hat GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit - auch ohne vorherige Anmeldung - zu gestatten.
10.9
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.10
Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

§ 11 Gewährleistung

11.1
Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
11.2
Red Hat GmbH behält sich vor, mangelhafte Ware nachzubessern oder umzutauschen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
11.3
Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Red Hat GmbH kann nach Eingang dieser Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Behebung des Fehlers erlauben. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht.
11.4
Solange Red Hat GmbH die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt.
11.5
Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation von Red Hat GmbH geändert oder benutzt wurden, entfällt.

§ 12 Haftung

12.1
Red Hat GmbH haftet für Schäden, einschließlich aus Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher Haftung nur, wenn ein Schaden
a) durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, oder
b) durch die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht verursacht wurde.
12.2
Red Hat GmbH haftet für mittelbare und Folgeschäden und entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz.
12.3
In allen Fällen, in denen Red Hat GmbH haftet, ist die Haftung von Red Hat GmbH der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die Red Hat GmbH voraussehen konnte.

§ 13 Exportkontrollvorschriften, Genehmigungen

Von Red Hat GmbH vertriebene Produkte unterliegen teilweise Beschränkungen der Exportkontrollvorschriften der USA und der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde wird diese respektieren.

§ 14 Sonstiges

14.1
Diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.
14.2
Änderungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform.
14.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UNCITRAL-Übereinkommen über internationale Warenverträge vom 11.04.1980, sowie die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen" (EKG) und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen" ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14.4
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.