Terms & Conditions
Teilnahmebedingungen für Red Hat Schulungen Die Red Hat Ireland Limited, nachfolgend mit Red Hat bezeichnet, erbringt Leistungen (Kurse, Workshops, Seminare, Projektseminare, Exclusivseminare, OnSite-Seminare, CBT, WBT, eLearning usw.), nachfolgend Schulungen genannt, ausschliesslich zu den nachstehenden Teilnahmebedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

1. Anmeldungen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Jede Anmeldung wird von Red Hat schriftlich, per Telefax oder eMail bestätigt und ist damit für beide Teile verbindlich.


2. Schulungsgebühren 2.1.Die in der Preisliste ausgewiesenen Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., es sei denn, in der Preisliste ist ausdrücklich Abweichendes vermerkt.

2.2.Die Schulungsgebühren schliessen die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Schulungszentren ein. Bei Standardkursen sind Erfrischungsgetränke und das Mittagessen in den Schulungsgebühren enthalten.

2.3.Alle sonstigen Kosten des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, wie beispielsweise Fahrt-, Verpflegungs- und übernachtungskosten, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

2.4.Bei Projekt-, Exklusiv- und OnSite-Schulungen sind Reise- und Hotelkosten sowie Spesen des Referenten in den Schulungsgebühren nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem weiter berechnet.

2.5.Eine nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Minderung der Schulungsgebühren.

2.6.Sofern der Schulungsteilnehmer eine verbindliche schriftliche Bestätigung eines Dritten (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) über die Kostenübernahme vorlegt, rechnet Red Hat unmittelbar mit diesem Dritten ab. Der Teilnehmer wird von seiner eigenen Zahlungsverpflichtung aber nur soweit frei, wie der Dritte tatsächlich Zahlung leistet.


3. Zahlungsbedingungen

3.1.Die Schulungsgebühren werden vierzehn (14) Tage vor Beginn der jeweiligen Schulung ohne jeglichen Abzug fällig.

3.2.Erfolgt die Anmeldung kurzfristig, d.h. kürzer als vierzehn (14) Tage vor Schulungsbeginn, ist die Schulungsgebühr sofort fällig.

3.3.Red Hat ist berechtigt, den jeweiligen Schulungsteilnehmer vom Kurs auszuschliessen oder den Zugang zu einem eLearning-System zu sperren, sofern der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht vollständig eingegangen ist.

3.4.Bei Inanspruchnahme des Frühbucherrabattes muss der Rechnungsbetrag bis spätestens 2 Monate vor dem Schulungsbeginn vollständig eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, ist Red Hat berechtigt, den Differenzbetrag in Höhe des nicht in Anspruch genommenen Frühbucherrabattes nachzufordern und eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00 zzgl. MwSt. zu berechnen.


4. Schulungsguthaben

4.1.Schulungen können in Form von Schulungsguthaben bereits vorab pauschal vereinbart werden. Das Schulungsguthaben ist innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss in Anspruch zu nehmen, andernfalls verfällt es.

4.2.Abweichend von Ziffer 3.1. sind Schulungsguthaben sofort zur Zahlung fällig. 4.3.Schulungsgebühren werden mit einem bestehenden Schulungsguthaben nur dann verrechnet, wenn der Verrechnungswunsch gegenüber Red Hat bis spätestens zur Fälligkeit der Schulungsgebühren mitgeteilt wird.

5. Stornierung 5.1.Der Teilnehmer kann bis vierzehn (14) Tage vor dem geplanten Beginn der Schulungsveranstaltung seine Anmeldung stornieren. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform (Telefax genügt).

5.2.Für die Stornierung berechnet Red Hat eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,00 zzgl. MwSt., wenn sich der Teilnehmer nicht gleichzeitig mit der Stornierung für einen anderen Schulungstermin anmeldet ( Umbuchung ).
Bei einer wiederholten Umbuchung werden 50% der Schulungsgebühren fällig.

5.3.Bei einer Stornierung später als vierzehn (14) Tage vor Beginn der Schulungsveranstaltung, ist Red Hat berechtigt, die Seminargebühren vollständig zu verlangen.

5.4.Red Hat behält sich das Recht vor, eine Schulung z.B. bei Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei der Absage einer Schulungsveranstaltung erstattet Red Hat die bezahlten Schulungsgebühren zurück.


5.5.Hat Red Hat auf Wunsch des Teilnehmers Schulungsgebühren für eine bestimmte Schulungsveranstaltung mit einem Schulungsguthaben verrechnet, so wird bei einer Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,00 zzgl. MwSt. fällig.

5.6.Bei Exklusiv-, Projekt- und OnSite-Schulungen, d. h. angepassten Kursen, ist Red Hat berechtigt, statt der Bearbeitungsgebühr gem. 5.2. die entstandenen Kosten ersetzt zu verlangen.

6. Schulungsänderungen

Red Hat behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, Ersatzreferenten einzusetzen, Schulungsinhalte geringfügig zu modifizieren sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Ortsverschiebungen (innerhalb derselben Stadt) vorzunehmen.

7. Teilnahmebestätigung

Jeder Schulungsteilnehmer erhält eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle eines bestandenen Examens eine Examens- /Zertifikats-Urkunde.

8. Rechte an Kurs-/Seminarunterlagen/Software 8.1.Die Schulungsunterlagen sind geistiges Eigentum von Red Hat. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Red Hat ist daher insbes. jede Reproduktion/Vervielfältigung von Schulungsunterlagen, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), vor allem auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltungen, unzulässig.

8.2.Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts.

9. Haftung

9.1.Schadensersatzansprüche und Aufwendungseratzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, Red Hat hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, Red Hat hat leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt oder es entsteht ein Schaden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung an Leben, Körper oder der Gesundheit.

9.2.Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden.

Diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Red Hat die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Beschränkung gilt ferner nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Red Hat wesentliche Vertragspflichten verletzt haben oder für eine Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder wegen der übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit der Sache gehaftet wird.

9.3.Ein zeitweise nicht möglicher Zugriff auf den die Lerninhalte enthaltenden Server führt nicht zu einer Haftung von Red Hat.

9.4.Das Mitbringen von eigener Hardware mit Datenbeständen durch Teilnehmer zu Schulungsveranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung von Red Hat für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen.

10.Sonstige Bestimmungen

10.1.Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung von Red Hat.

10.2.Ergänzungen und änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

10.3.Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame oder nichtige Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.4.Red Hat ist berechtigt, für die von sich zu erbringenden Leistungen Subunternehmer nach eigenem Ermessen einzusetzen.

10.5.Red Hat ist berechtigt, diesen Vertrag auf ein direkt oder indirekt mit sich verbundenes Unternehmen oder ein aus Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Konzernunternehmen hervorgehendes Unternehmen zu übertragen.

10.6.Der von Red Hat mit der Abwicklung der Schulungsveranstaltung betraute Mitarbeiter oder Referent ist gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

10.7.Red Hat ist berechtigt, Teilnehmer, die sich im Rahmen der Schulungsveranstaltung ungebührlich verhalten, von der Veranstaltung auszuschliessen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Schulungsgebühr.

10.8.Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck dieses Vertrages erforderlich ist.

10.9.Sofern der Teilnehmer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Stuttgart Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche und Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung sowie für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Erfüllungsort ist der


Sitz der Red Hat Ireland Limited ist Cork, Irland. 10.10.Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 26. März 2007